Abfrage über Kontobewegung?

AW: Abfrage über Kontobewegung?

Nein, die habe ich nicht mehr. Ich habe nur die Daten in meinen Auszügen. Vorbeigehen ist übrigens schwierig ;-). Anrufen wahrscheinlich auch, das hab ich schon mal probiert :umfall:
 
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Was heißt "zurückgeben"? Ich habe die Abbuchung ja gar nicht getätigt, aber ich stehe nun in der Beweispflicht :ochne: .

Was ich damit meinte, war, dass man grundsätzlich Abbuchungen zurcük geben kann, z.B. wenn jemand bei Dir abbucht, wie z.B. eine Versicherung. War die Abbuchung gerechtfertigt, können die natürlich Dir die Rücklastschriftgebühr zusätzlich verlangen. Lastschriften mit Karte (Bezahlung an einer Kasse z.B.) kann man auch zurück geben, aber nur, wenn Du mit Karte und Unterschrift bezahlt hast. Hast Du mit Karte und Pin gezahlt, geht das wiederum nicht.

Ich hatte nur gehofft, dass es mit Gebühren auch geht. Aber der Nachweis der doppelten Gebühr sollte ja nicht so schwer sein, hast ja vermutlich eine Belastung auf dem Konto über den abgehobenen Betrag und zwei mal Gebühren. Das kann ja schon logisch nicht zusammen passen. Damit hättest Du doch schon den Beweis, oder?
 
AW: Abfrage über Kontobewegung?

Wie, anrufen UND vorbeigehen geht nicht? Bei welcher Bank bist Du denn???
 
AW: Abfrage über Kontobewegung?

Das werde ich hier mit Sicherheit nicht sagen ;-)
Aber wenn Du vom Fach bist, kannst Du es Dir ja vielleicht denken :jaja:
 
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Aber der Nachweis der doppelten Gebühr sollte ja nicht so schwer sein, hast ja vermutlich eine Belastung auf dem Konto über den abgehobenen Betrag und zwei mal Gebühren. Das kann ja schon logisch nicht zusammen passen. Damit hättest Du doch schon den Beweis, oder?
Ich habe eine Abbuchung mit Gebührenangabe und eine ohne :???:, die vielleicht ja noch auftaucht :?
 
AW: Abfrage über Kontobewegung?

Schreib dann doch einfach ne Mail, bei uns wird sowas spätestens am nächsten Geschäftstag beantwortet. Ich denke, das geht am schnellsten.
 
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Ich würd es auch bei der Hausbank versuchen. Falls Du da schon länger Kunde bist, sollten die sich auch insofern verantwortlich zeigen, als dass sie z.B. den Kontakt zu der ausländischen Bank herstellen und sich um die Ursachenforschung bemühen - Beweispflicht hin oder her. Zuerst bist Du mal ein (zahlender!) Kunde, der Probleme hat. Oder?
LG
Marah
 
AW: Abfrage über Kontobewegung?

Danke Euch. Es hat sich Gottseidank anscheinend erledigt. Ich hoffe, daß es das nun auch wirklich war.

:winke:
 
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