Astrid66
Gehört zum Inventar
AW: 400 Euro Job
Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz in Höhe von insgesamt 2 Prozent des Arbeitsentgelts erheben. Die gesetzlichen Regelungen schließen dann eine Abwälzung der Pauschsteuer auf den Arbeitnehmer nicht aus. Bei Versteuerung unter Verwendung der Lohnsteuerkarte ist der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der individuellen Merkmale auf der Lohnsteuerkarte steuerpflichtig.
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Da steht es ja das die gesetzliche Regelung eine Abwälzung der Pauschsteuer auf den Arbeitnehmer nicht ausschließt
LG
Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz in Höhe von insgesamt 2 Prozent des Arbeitsentgelts erheben. Die gesetzlichen Regelungen schließen dann eine Abwälzung der Pauschsteuer auf den Arbeitnehmer nicht aus. Bei Versteuerung unter Verwendung der Lohnsteuerkarte ist der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der individuellen Merkmale auf der Lohnsteuerkarte steuerpflichtig.
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Da steht es ja das die gesetzliche Regelung eine Abwälzung der Pauschsteuer auf den Arbeitnehmer nicht ausschließt
LG