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*schlauersei*
Es ist noch immer so: die haben drei Monate Zeit, Deiner Freundin :-D einen Bußgeldbescheid zuzustellen.
Danach beträgt die Verjährungsfrist erst 6 Monate.
Ich drücke fest die Daumen, dass die Freundin nicht geblitzt worden ist ;-)
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Das ist so nicht ganz richtig.
Wird man geblitzt, erhält der Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid und einen Anhörbogen. (Wenn er nach dem Bild der Fahrer sein kann) Ist der Halter augenscheinlich nicht der Halter erhält er ebenfalls einen Anhörbogen, in dem er den Fahrzeugführer angeben muss.
Gehen wir mal von dem Fall aus, dass Fahrer=Halter, dann bekommt der Betroffene einen Bußgeldbescheid und einen Anhörbogen. Geht der Anhörbogen nicht mit dem Wiederspruch zurück, erkennt der Betroffene den Bußgeldbescheid an. Dies hat zur Folge, dass er die Geldbuße zu zahlen hat. Tut er dies nicht, verjährt die Sache keineswegs. Vielmehr geht das ganze vor Gericht und der Richter erläßt ein Erzwingungshaftbefhel. Das bedeutet, für die Geldbuße werden entsprechende Tagessätze festgelgt und der Betroffene muss für einige Tage ins Gefängnis um ihn dazu zu bekommen die Geldbuße zu bezahlen. Geschieht dies immer noch nicht, kann die Geldbuße in eine Haftstrafe umgeändert werden. Aber das dauert meist länger als 6 Monate. Und mal ehrlich, denn Fall hatte ich bis jetzt noch nicht.
Ach. Interessant. Und wenn der Halter dann sagt: Die Frau auf dem Foto kenne ich gar nicht, nie gesehen? Wer soll da mit meinem Auto gefahren sein? Dann?
Natürlich mit augenzwinkern gefragt. Aber trotzdem würde ich es wirklich gerne wissen, was wäre wenn. Natürlich auch für eine Freundin. :-D