B
Big Daddy
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht
:zeitung:
Aber nur wenn das Gelände komplett eingezäunt ist und mit einem Tor oder Schranke vom öffentlichen Verkehr abgetrennt ist.
Privatgelände ist alles was nicht öffentlich ist (also nicht der Stadt gehört), also auch ein OBI Parkplatz (wenn er denn OBI gehört(egal ob Schranke oder nicht)). Die Polizei hat dann nur handhabe wenn der Eigentümer des Grundstücks Anzeige erstattet (das ganze läuft dann aber meines wissen`s unter Privatrecht und nicht unter Verkehrsrecht :???
@Volleybap deswegen muss man dann auch Privat abschleppen lassen und nicht durch die Polizei)).
@Su
Soweit ich dich verstanden hab musste dein Mann um den Parkplatz zu verlassen den Bürgersteig kreuzen um dann auf die Straße zu Fahren. Bevor er auf die Straße gefahren ist hat er sich Angeschnallt, also hat er beim Anschnallen mit den vorder Rädern auf dem Bürgersteig gestanden und das heck des Autos war (je nach breite des Bürgersteiges) noch auf dem Parkplatz. In dem fall hätte er alles richtig gemacht, da er sich bevor er sich in den Öffentlichen Straßenverkehr begeben hat, Angeschnallt hat.
MFG Michael
Nein, ist es nicht. Wenn man bei sowas erwischt wird, gibt es eine Anzeige für den Fahrer und den Beifahrer und wenn der nicht der Inhaber des PKW ist, auch für den Halter.
Fahren darf man nur auf einem Übungsplatz. Oder auf einem Privatgelände. Alles andere ist verboten.
:zeitung:
Aber nur wenn das Gelände komplett eingezäunt ist und mit einem Tor oder Schranke vom öffentlichen Verkehr abgetrennt ist.
Privatgelände ist alles was nicht öffentlich ist (also nicht der Stadt gehört), also auch ein OBI Parkplatz (wenn er denn OBI gehört(egal ob Schranke oder nicht)). Die Polizei hat dann nur handhabe wenn der Eigentümer des Grundstücks Anzeige erstattet (das ganze läuft dann aber meines wissen`s unter Privatrecht und nicht unter Verkehrsrecht :???
@Su
Soweit ich dich verstanden hab musste dein Mann um den Parkplatz zu verlassen den Bürgersteig kreuzen um dann auf die Straße zu Fahren. Bevor er auf die Straße gefahren ist hat er sich Angeschnallt, also hat er beim Anschnallen mit den vorder Rädern auf dem Bürgersteig gestanden und das heck des Autos war (je nach breite des Bürgersteiges) noch auf dem Parkplatz. In dem fall hätte er alles richtig gemacht, da er sich bevor er sich in den Öffentlichen Straßenverkehr begeben hat, Angeschnallt hat.

MFG Michael
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