Mara
Zuckerbäcker
AW: Frage und Ärger i. S. Straßenverkehrsrecht
Ich melde mich auch mal.

Also, erst mal zu dem Privatgrundstück. Der Parkplatz eines Baumarktes ist öffentlicher Verkehrsraum, da er von jedem Verkehrsteilnehmer genutzt werden kann.
Nicht öffentlich - Privat - wäre er, wenn eine Schranke davor ist, sodaß nur autorisierte Personen auf das Gelände können.
Beim Rückwärtsfahren muss man meiner Kenntnis nach nicht angeschnallt sein.
Danach definitiv schon.
Schrittgeschwindigkeit - das ist mir neu, das habe ich noch nie gehört. Meines Wissenstandes nach muss jeder angeschnallt sein, solange er sich mit seinem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt und entsprechende Rückhalteeinrichtungen vorhanden sind.
Und das die Beamten immer zu zweit sein müssen ist unfug. Warum? Ich kann auch sehr gut jemanden verwarnen, wenn ich alleine unterwegs bin, natürlich kann er/sie Wiederspruch einlegen, aber in der Regel wird damit niemand durchkommen, selbst wenn es nur ein Beamter ist.
Ich melde mich auch mal.

Also, erst mal zu dem Privatgrundstück. Der Parkplatz eines Baumarktes ist öffentlicher Verkehrsraum, da er von jedem Verkehrsteilnehmer genutzt werden kann.
Nicht öffentlich - Privat - wäre er, wenn eine Schranke davor ist, sodaß nur autorisierte Personen auf das Gelände können.
Beim Rückwärtsfahren muss man meiner Kenntnis nach nicht angeschnallt sein.
Danach definitiv schon.
Schrittgeschwindigkeit - das ist mir neu, das habe ich noch nie gehört. Meines Wissenstandes nach muss jeder angeschnallt sein, solange er sich mit seinem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt und entsprechende Rückhalteeinrichtungen vorhanden sind.
Und das die Beamten immer zu zweit sein müssen ist unfug. Warum? Ich kann auch sehr gut jemanden verwarnen, wenn ich alleine unterwegs bin, natürlich kann er/sie Wiederspruch einlegen, aber in der Regel wird damit niemand durchkommen, selbst wenn es nur ein Beamter ist.