finchen2000
Gehört zum Inventar
Ich suche mich hier doof und dämlich...
hat mal jemand einen Link, in dem konkret steht, wie lange "Kinder" (so definiert bis 14 Jahre lt. Jugenschutzgesetz) an Sportveranstaltungen teilnehmen dürfen, wenn sie NICHT in Begleitung eines Elternteils sind.
Kann man sagen: Sporthalle = öffentlich zugänglicher Platz = bis 20 Uhr (so wie im Kino??) ?
Ein Sportverein hier am Ort hat zu einem Turnier geladen, wo das letzte Spiel um 22.21 Uhr stattfinden soll, dann käme noch die Siegerehrung, das dauert auch wieder... Ich schätze, vor 23.30 wären die nicht fertig.
Ich denke, das ist nicht erlaubt, mal ganz abgesehen davon, dass ich wenige Eltern kenne, die bereit wären, ihre Kinder um die Uhrzeit noch "aus der Knüste" abzuholen, bzw. die sie überhaupt soo lange dort lassen würden.
LG
Heike