AW: Verein und Haftung
Im Recht ist selten was eindeutig ;-)
Aber ich nehm doch mal an dass es ein eingetragener Verein ist?
Pleite und Schulden sind bei einem eingetragenen Verein grundsätzlich nicht das Risiko aller Mitglieder. Eine Durchgriffshaftung gibt es da nicht.
Ein Vereinsmitglied kann sich dem Verein gegenüber schon schadenersatzpflichtig machen - aber nicht im Zusammenhang damit dass der Vorstand nicht gut wirtschaftet. Denn es ist ja der Vorstand für die Geschicke des Vereins, auch die finanziellen, verantwortlich.
Der Weg aus der Pleite ist auch bei Vereinen die Insolvenz und wer Vereinsvorstand ist muss sich mit diesen Thematiken auch beschäftigen bzw sich dazu Hilfe holen. Eventuell haftet der Vorstand auch, wenn er bei einer Überschuldung nicht rechtzeitig die Insolvenz beantragt.
Bei kleineren Vereinen in denen der Vorstand ehrenamtlich arbeitet kann es schon vorkommen dass jemand da relativ blauäugig rangeht und Schiffbruch erleidet. Ob man den dann komplett hängen läßt, ist eher eine ethische Frage. Rechtlich gesehen gehört die Verantwortung auch für derartige Miseren Kraft Gesetzes eindeutig zum Vorstands-Amt, da hilft kein "hab ich nicht gewußt".
Sowohl für eingetragene als auch für nicht eingetragene Vereine ist die rechtliche Regelung im BGB enthalten, guck mal da
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ver...hrenamtsstiftung.de/uploads/media/Haftung.pdf