Unterhaltsleistungen für Eltern

Daniela

Gehört zum Inventar
Hallo zusammen,

vielleicht hat der ein oder andere von euch Ahnung was das Thema Unterhaltsleistungen für Eltern angeht.
Wie man um diese herumkommen kann, bzw. ob man sie generell verweigern kann.

Es geht um meine Schwiegermutter.
Sie ist stark dement und seit mehreren Jahren nun im Heim untergebracht.
Damals, als die Pflege begann, war mein Mann schlecht bezahlt und ich war in Elternzeit, daher wurden wir zu keiner Unterhaltsverpflichtung herangezogen.
Nun stellt sich die Situation allerdings anders dar.
Wir haben beide gut bezahlte Jobs (ich in 75% Teilzeit) und ich befürchte, dass wir nun zahlen müssen.
Grundsätzlich stehe ich dem auch nicht negativ gegenüber, für meine Eltern würde ich das sicher auch gerne machen.
Mein Mann hat jedoch gar kein Verhältnis zu seiner Mutter.
Er ist quasi mit 14 von zu Hause ausgezogen, hat dauerhaft bei Freunden gewohnt, weil seine Mutter sich nicht gekümmert hat.
Sie hat ihn teilweise mehrere Wochen allein zu Hause gelassen, ständig wechselnde Liebschaften angeschleppt und sich so gut wie nicht gekümmert. Er war bereits früh auf sich allein gestellt und hat von ihr nie Unterstützung erhalten.
Ich kann also nachvollziehen, dass er es nicht einsieht, nun für ihren Unterhalt aufzukommen.

Daher die Frage:
Kann man die Leistungen aus den vorliegenden Gründen generell verweigern?
Wenn nicht, welcher Betrag wird uns als Selbstgehalt gewährt?
Wir haben kleinere Kreditverpflichtungen, leben allerdings in lastenfreiem Wohneigentum (ich bin Eigentümer und im falle einer Trennung würde der Grundbesitz an meine Mutter zurückfallen, die ihn mir seinerzeit als Schenkung übertragen hat).
Können eigene Sparverträge oder de für unsere Tochter angesetzt werden?
Was können wir jetzt noch tun?
Kreditverpflichtungen, die jetzt noch eingegangen werden, sind sicher nicht mehr zu berücksichtigen, oder?

Ich hoffe, ihr versteht mich nicht falsch, aber mein Mann hat überhaupt keinen Kontakt mehr zu seiner Mutter, ich habe ihn in den letzten 14 Jahren dazu überredet, dass er sie zumindest ein paarmal im Jahr besucht. Der letzte ist allerdings inzwischen auch gut 6 Jahre her....

Danke für eure Tips
Daniela
 
AW: Unterhaltsleistungen für Eltern

Ich habe einen bekannten Anwalt gefragt
Er sagte du sollst dich an einen Anwalt für Familienrecht wenden. Es gibt Mittel und Wege!
 
AW: Unterhaltsleistungen für Eltern

Danke Elchen, das ist ja schon sehr umfangreich.
Werde ich mich nachher mal einlesen.

Danke Noriega, ich werde mal meine Rechtsschutz anrufen.
 
AW: Unterhaltsleistungen für Eltern

Achso und um auszurechnen ob ihr zahlen müsstet schau mal nach den Hammer Leitlinien. Die Grenzen wurden ziemlich hochgesetzt Anfang des Jahres. Vielleicht habt ihr Glück!
 
AW: Unterhaltsleistungen für Eltern

Rechtschutz dürfte dafür nicht greifen aber frag mal nach.

Nein, die wird nicht greifen, aber die können mir nen guten Anwalt für Familienrecht empfehlen.

Ich habe mir aber grad mal den Artikel von Elchen durchgelesen.
Der Selbstbehalt ist ja doch recht hoch. Mit soviel hatte ich gar nicht gerechnet.
Wenn ich dann noch die Darlehensraten abrechne, sollte es eigentlich passen.

Dank euch:bussi:
 
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AW: Unterhaltsleistungen für Eltern

Bitte keinen Familienrechtler, dass ist schon der erste Fehler.
Außer er hat die Doppelquali mit Sozialrecht.

Und mach dir erstmal keine Sorgen, die einzigen Kinder, dich in nun 5 Jahren mitbekommen habe, die zahlen müssten, war beide kinderlose Vollzeitkräfte (Polizei im höheren Dienst, Fachkrankenschwester für Hygiene mit Stabsstelle), die im bereits abgezahltem Eigenheim wohnten.

Und diese haben dann für Ihre Verhältnisse läppische 300€ zahlen müssen.
 
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