sonnenblume
Schlumpfine
Hallo, ihr Lieben!
Ich weiß nicht, inwiefern es bereits bekannt ist:
Bis spätestens Januar 2016 müssen den zuständigen Familienkassen die Steuer-Identifikationsnummern von Eltern und kindergeldberechtigten Kindern schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Mitteilung an die Familienkasse nicht, sind die Familienkassen verpflichtet, die Kindergeldzahlung zum 1. Januar 2017 aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern.
Nachzulesen *hier*.
Nur für den Fall, dass es jemand noch nicht mitbekommen hat.
Ich weiß nicht, inwiefern es bereits bekannt ist:
Bis spätestens Januar 2016 müssen den zuständigen Familienkassen die Steuer-Identifikationsnummern von Eltern und kindergeldberechtigten Kindern schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Mitteilung an die Familienkasse nicht, sind die Familienkassen verpflichtet, die Kindergeldzahlung zum 1. Januar 2017 aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern.
Nachzulesen *hier*.
Nur für den Fall, dass es jemand noch nicht mitbekommen hat.