Steuer-Identifikationsnummern für weiteren Kindergeldbezug

sonnenblume

Schlumpfine
Hallo, ihr Lieben! :winke:

Ich weiß nicht, inwiefern es bereits bekannt ist:

Bis spätestens Januar 2016 müssen den zuständigen Familienkassen die Steuer-Identifikationsnummern von Eltern und kindergeldberechtigten Kindern schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Mitteilung an die Familienkasse nicht, sind die Familienkassen verpflichtet, die Kindergeldzahlung zum 1. Januar 2017 aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern.

Nachzulesen *hier*.

Nur für den Fall, dass es jemand noch nicht mitbekommen hat.
 
AW: Steuer-Identifikationsnummern für weiteren Kindergeldbezug

Die Frage ist eher, warum das nicht auf offiziellem Weg, z.B. durch die Familienkasse, mitgeteilt wurde und nun ganz kurzfristig erledigt werden soll.
 
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Unglaublich :ochne: - finde ich ziemlich heftig, die Frist ist zudem recht kurz, oder?
 
AW: Steuer-Identifikationsnummern für weiteren Kindergeldbezug

Laut der offiziellen Seite ist es wohl auch möglich, die im Laufe des Jahres 2016 einzureichen und das Antragsformular enthält wohl seit längerem ein Feld für die Steuer-Ident.-Nr.
 
AW: Steuer-Identifikationsnummern für weiteren Kindergeldbezug

Kerstin, das frage ich mich auch.
Wir mussten die entsprechenden Steuernummern direkt beim Antrag des Kindergeldes angeben. Vielleicht gibt es aber noch einige Familien, bei denen noch keine Steuernummer erfasst wurde.
Das wäre zumindest eine logische Erklärung.
 
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