Vanilla
Gehört zum Inventar
| Die Arbeit ist Erholung, jede Art von Anstrengung ist zu vermeiden, wer bei der
| Arbeit schwitzt, ist ab sofort zu entlassen!
|
| Der Beginn der Arbeitszeit ist dem Ermessen der Arbeitnehmer anheimgestellt, darf
| jedoch nicht vor 10:00 Uhr vormittags liegen. Vor Beginn der Tätigkeit werden
| Brötchen, Kaffee und Kuchen gereicht.
|
| Der Mindestlohn beträgt 5.000,-DM pro Woche. Zusätzlich gibt es freie Beköstigung,
| sowie Bier und Zigaretten.
|
| Jeder Arbeitnehmer hat in tadelloser, nach Maß gearbeiteter Kleidung zu erscheinen.
| Die Kosten trägt die Firma.
|
| Arbeitnehmer, die länger als fünf Wochen im Betrieb sind, werden im Auto zur
| Arbeitsstätte und wieder zurück gefahren. Wagen stehen genug zur Verfügung,
| ebenso Luxuslimousinen für ältere Arbeitnehmer!
|
| Während der Arbeitszeit darf gesungen und auch gepfiffen werden. Wird ein
| bekanntes Lied angestimmt, so hat es jeder als seine Pflicht anzusehen, nach besten
| Kräften mitzuschunkeln.
|
| Von 12:00 Uhr - 15:00 Uhr ist Mittagspause. Der Arbeitgeber sorgt für gutes Essen,
| Trinken und ein gemütliches Ruhelager.
|
| Wer bei der Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden.
|
| Von 15:00 Uhr - 16:00 Uhr ist Kaffeepause. Während dieser Zeit sorgt der
| Arbeitgeber für musikalische Unterhaltung.
|
| Um 17:00 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Chef
| verpflichtet, jedem Arbeitnehmer die Hand zu schütteln und im Namen der Firma für
| die aufopfernde Tätigkeit seinen wärmsten Dank auszusprechen!
|
| Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu unterlassen, dafür ist die
| Arbeitszeit da.
|
| Will ein Arbeitnehmer heiraten, so hat die Firma für die komplette Aussteuer zu
| sorgen. Die Hochzeitsfeier findet in der Wohnung des Chef's statt. Der Betrieb ist aus
| diesem Anlaß 8 Tage zu schließen.
|
| Bei Streitigkeiten unter Arbeitnehmern sind Tisch- und Stuhlbeine möglichst zu
| schonen. Knüppel, Waffen und Schlagringe sind beim Betriebsrat zu bekommen.
|
| Der Wahlspruch lautet:
|
| ARBEIT LUSTIG UND GEDIEGEN -
|
| WAS NICHT FERTIG WIRD BLEIBT LIEGEN!
|
| Anhang zur Arbeitsordnung:
|
| (Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen)
|
| Krankheitsfall: Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein
| Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch
| zur Arbeit kommen können.
|
| Todesfall in der Familie: Wird nicht entschuldigt. Fuer den Verblichenen können Sie
| nichts mehr tun, und jemand anderes kann genausogut die notwendigen
| Massnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen,
| geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit
| Ihrer Arbeit fertig.
|
| Eigener Todesfall: Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie uns
| zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue
| Kraft einstellen können. Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir
| entsprechende Massnahmen einleiten können. Ihre und die Unterschrift des
| behandelnden Arztes vorliegen, dass Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften
| nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
|
| Operation: Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben
| Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von
| Ihnen verstösst gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
|
| Silber- oder Goldene Hochzeit: Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt
| werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet
| sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
|
| Geburtstag: Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir
| keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
|
| Geburt eines Kindes: Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine
| Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spass.
:-D :-D :-D :-D
| Arbeit schwitzt, ist ab sofort zu entlassen!
|
| Der Beginn der Arbeitszeit ist dem Ermessen der Arbeitnehmer anheimgestellt, darf
| jedoch nicht vor 10:00 Uhr vormittags liegen. Vor Beginn der Tätigkeit werden
| Brötchen, Kaffee und Kuchen gereicht.
|
| Der Mindestlohn beträgt 5.000,-DM pro Woche. Zusätzlich gibt es freie Beköstigung,
| sowie Bier und Zigaretten.
|
| Jeder Arbeitnehmer hat in tadelloser, nach Maß gearbeiteter Kleidung zu erscheinen.
| Die Kosten trägt die Firma.
|
| Arbeitnehmer, die länger als fünf Wochen im Betrieb sind, werden im Auto zur
| Arbeitsstätte und wieder zurück gefahren. Wagen stehen genug zur Verfügung,
| ebenso Luxuslimousinen für ältere Arbeitnehmer!
|
| Während der Arbeitszeit darf gesungen und auch gepfiffen werden. Wird ein
| bekanntes Lied angestimmt, so hat es jeder als seine Pflicht anzusehen, nach besten
| Kräften mitzuschunkeln.
|
| Von 12:00 Uhr - 15:00 Uhr ist Mittagspause. Der Arbeitgeber sorgt für gutes Essen,
| Trinken und ein gemütliches Ruhelager.
|
| Wer bei der Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden.
|
| Von 15:00 Uhr - 16:00 Uhr ist Kaffeepause. Während dieser Zeit sorgt der
| Arbeitgeber für musikalische Unterhaltung.
|
| Um 17:00 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Chef
| verpflichtet, jedem Arbeitnehmer die Hand zu schütteln und im Namen der Firma für
| die aufopfernde Tätigkeit seinen wärmsten Dank auszusprechen!
|
| Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu unterlassen, dafür ist die
| Arbeitszeit da.
|
| Will ein Arbeitnehmer heiraten, so hat die Firma für die komplette Aussteuer zu
| sorgen. Die Hochzeitsfeier findet in der Wohnung des Chef's statt. Der Betrieb ist aus
| diesem Anlaß 8 Tage zu schließen.
|
| Bei Streitigkeiten unter Arbeitnehmern sind Tisch- und Stuhlbeine möglichst zu
| schonen. Knüppel, Waffen und Schlagringe sind beim Betriebsrat zu bekommen.
|
| Der Wahlspruch lautet:
|
| ARBEIT LUSTIG UND GEDIEGEN -
|
| WAS NICHT FERTIG WIRD BLEIBT LIEGEN!
|
| Anhang zur Arbeitsordnung:
|
| (Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen)
|
| Krankheitsfall: Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein
| Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch
| zur Arbeit kommen können.
|
| Todesfall in der Familie: Wird nicht entschuldigt. Fuer den Verblichenen können Sie
| nichts mehr tun, und jemand anderes kann genausogut die notwendigen
| Massnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen,
| geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit
| Ihrer Arbeit fertig.
|
| Eigener Todesfall: Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie uns
| zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue
| Kraft einstellen können. Sie spätestens bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir
| entsprechende Massnahmen einleiten können. Ihre und die Unterschrift des
| behandelnden Arztes vorliegen, dass Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften
| nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
|
| Operation: Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben
| Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von
| Ihnen verstösst gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
|
| Silber- oder Goldene Hochzeit: Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt
| werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet
| sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
|
| Geburtstag: Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir
| keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
|
| Geburt eines Kindes: Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine
| Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spass.
:-D :-D :-D :-D