NeverTouchARunningSystem
Familienmitglied
Hallo,
nach Durchsicht meiner Unterlagen geht hervor, dass damals unberechtigt Provision vom Markler verlangt wurde. Vermieter und Makler mögen zwar verwandt sein, heißt noch lange nichts. Nur die Betriebskostenabrechnung wurde nicht von meinem damaligen Vermieter erstellt, sondern vom Immobilienbüro, welche auch Hausverwaltungen machen. Soweit ich es ergooglen konnte, bin ich noch in der Frist, dass ich es zurückfordern kann - nur auf welche Paragraphen berufe ich mich da? Kann man jenes zur Anzeige bringen und wenn ja, ist jenes ratsam?
Zur Mietkaution - das Übergabeprotokoll bestätigt mir einen einwandfreien Zustand der Wohnung ohne Mängel. Rückgabe der Mietkaution gab es bis jetzt jedoch nicht. Ja, auch hier habe ich gegoogelt, dass man für eine noch abzurechnende Betriebskostenabrechnung einen Teilbetrag einbehalten darf, nur sollte nichts zu verrechnen sein, wird dann jener Teilbetrag noch weiterhin verzinst, der in den Händen meines Vermieters verbleibt? Wie fordere ich am besten den Betrag ein, der zu Unrecht einbehalten wurde? Darf ich darauf pochen, dass jener Betrag auch weiterhin der Verzinsung unterliegt? Ab wann spricht man von Verzugszinsen?
Viele Fragen, ich weiß, aber vielleicht gibt es ja jemanden, der schon Mal ähnliches hatte und eine Lösung gefunden hat.
LG,
Claudia
nach Durchsicht meiner Unterlagen geht hervor, dass damals unberechtigt Provision vom Markler verlangt wurde. Vermieter und Makler mögen zwar verwandt sein, heißt noch lange nichts. Nur die Betriebskostenabrechnung wurde nicht von meinem damaligen Vermieter erstellt, sondern vom Immobilienbüro, welche auch Hausverwaltungen machen. Soweit ich es ergooglen konnte, bin ich noch in der Frist, dass ich es zurückfordern kann - nur auf welche Paragraphen berufe ich mich da? Kann man jenes zur Anzeige bringen und wenn ja, ist jenes ratsam?
Zur Mietkaution - das Übergabeprotokoll bestätigt mir einen einwandfreien Zustand der Wohnung ohne Mängel. Rückgabe der Mietkaution gab es bis jetzt jedoch nicht. Ja, auch hier habe ich gegoogelt, dass man für eine noch abzurechnende Betriebskostenabrechnung einen Teilbetrag einbehalten darf, nur sollte nichts zu verrechnen sein, wird dann jener Teilbetrag noch weiterhin verzinst, der in den Händen meines Vermieters verbleibt? Wie fordere ich am besten den Betrag ein, der zu Unrecht einbehalten wurde? Darf ich darauf pochen, dass jener Betrag auch weiterhin der Verzinsung unterliegt? Ab wann spricht man von Verzugszinsen?
Viele Fragen, ich weiß, aber vielleicht gibt es ja jemanden, der schon Mal ähnliches hatte und eine Lösung gefunden hat.
LG,
Claudia