Buchstabensalat
Lebenskünstlerin
Also, da ist ne Mutter, deren Kinder sind mit euren befreundet.
Und deren eine wird ab Ferienende mit der einen von euch auf die weiterführende Schule gehen, während die andere mit eurer anderen auf der Grundschule bleibt.
Und weil die weiterführende Schule zwei Tage später einschult als das Ferienende ist, hat diese Mutter mit eurem Mann telefoniert, ob das Kind diese zwei Tage bei euch betreut werden kann. Ihr wart währenddessen im Urlaub. Und euer Mann hat gemeint, das müsse sie dann mit euch besprechen. Und höchstwahrscheinlich auch mitgeteilt, wann man wieder erreichbar ist.
Würdet ihr euch in der Pflicht fühlen, diese Mutter anzurufen und abzuklären, dass das Kind gerne einen dieser zwei Tage bei euch sein kann, immer vorausgesetzt, euer Kind möchte das andere auch gerade zu Besuch haben?
Oder fändet ihr, es wäre deren Pflicht, sich zu melden?
Und deren eine wird ab Ferienende mit der einen von euch auf die weiterführende Schule gehen, während die andere mit eurer anderen auf der Grundschule bleibt.
Und weil die weiterführende Schule zwei Tage später einschult als das Ferienende ist, hat diese Mutter mit eurem Mann telefoniert, ob das Kind diese zwei Tage bei euch betreut werden kann. Ihr wart währenddessen im Urlaub. Und euer Mann hat gemeint, das müsse sie dann mit euch besprechen. Und höchstwahrscheinlich auch mitgeteilt, wann man wieder erreichbar ist.
Würdet ihr euch in der Pflicht fühlen, diese Mutter anzurufen und abzuklären, dass das Kind gerne einen dieser zwei Tage bei euch sein kann, immer vorausgesetzt, euer Kind möchte das andere auch gerade zu Besuch haben?
Oder fändet ihr, es wäre deren Pflicht, sich zu melden?