Marklergebühr zurückverlangen?

Hobi1978

Gehört zum Inventar
Hallo! Weiß vielleicht jemand ob man eine Marklergebühr zurückverlangen kann wen das Expose nicht mit den Gegebenheiten übereinstimmen?

Als wir das Haus angeschaut haben war die Vermieterin noch am renoviern! Wir haben trotzdem den Mietvertrag unterschrieben und es kam dann alles anders, Teppich statt Laminat ist das was mich am meisten stört aber auch restliche Arbeiten werden nicht gemacht und ich habe hier seit 15 Monaten baustellenzaug rumstehen aber es passiert nix.

Kann ich an den Markler gehen? Kennt sich da jemand aus?

Wir wollen nämlich hier raus aber sehen es auch nicht ein denen das Geld in Rachen zu werfen!

LG kerstin
 
AW: Marklergebühr zurückverlangen?

Was ich dir als Gesetz mitgeben kann, ist das Wohnungsvermittlungsgesetz. Vielleicht findet du dadrüber genauere Informationen. Im Internet ist so viel über die Materie.

Was den Erweb von Eigentum betrifft, da sind schon einige Dinge im Internet, wo Markler für Exposès angefochten wurden. Vielleicht gibt es auch die abgewandelte Variante für Mieter...
 
AW: Marklergebühr zurückverlangen?

:huhu:

hab grad mal bei meiner Mutter nachgefragt, die als Immobilienmaklerin arbeitet. Sie meint, wenn das Geld schon geflossen ist, gibt es eigentlich keine Möglichkeit es in dem Fall zurückzuholen. Es sei denn, ihr hättet eine Rechtschutzversicherung und streitet gerne ;-) Dann könnte man es versuchen.

Der Makler bekommt diese Provision ja auch nur für die Vermittlung.

Generell würd ich auch sagen, solange die Art des Bodenbelages nicht im Miet-/Kaufvertrag festgehalten ist, habt Ihr keine Möglichkeiten etwas einzufordern. Das Expose an sich ist ja kein rechtsverbindlicher Vertrag.


Viel Glück und liebe Grüße
Jenni
 
AW: Marklergebühr zurückverlangen?

Danke schonmal!

Was uns hier so stört... der Markler hat immer wieder betont das die Vermieterin ja soooo ein Pech hatte mit den Vormietern, keine Miete gezahlt, es war ein messi und hat allen Müll zurückgelassen und und und! Net das wir ein Führungszeugnis abgeben mussten.

Bei der besichtigung wurde immer Betont das ja alles "neu renoviert" wird. Wurde ja auch aber eben von nem Schwarzarbeiter der von tuten und Blasen keine Ahnung hat. Hier ist alles krumm und schief. Wir haben uns eben auf den markler verlassen das es in Ordnung ist. Ich denke für was geht man denn zum markler? Doch das man selbst nicht nach allem schauen muß oder ???

Ich habe so n Brass seit ewigen Zeiten tut sich hier nix. Wir zahlen brav die Miete aber dasmal was gemacht wird.... ne is nich!


Rechtschutz mit Mietrechtschutz haben wir, und wir werden dan jetz wohl mal zum Miterschutzbund beitreten denn was jetz das neueste ist.. es muss was an der Elektrik in der Küche gemacht werden , das hat sich einer angeschaut natürlich ein rentner der es schwarz macht.... aber immerhin ein gelernter Elektriker. Nun dem war es zu "gefährlich" seine Meinung war das MUSS ne Firma machen. Tja und nun sagt die Vermieterin das ein anderer kommt und es sich mal anschaut! Toll am ende fackelt mir die Bude ab weil sie zu geizig war es anständig machen zu lassen!


Sory das ich hier meinen Frust hinschreibe aber es muß mal raus!

LG kerstin
 
AW: Marklergebühr zurückverlangen?

:winke: Kerstin,

setzt ein Schreiben an die Vermieterin auf mit allen Mängeln, die Ihr festgestellt habt, legt eine angemessene Frist fest um die Mängel zu beseitigen. Ist in diesem Zeitraum nichts passiert, könnt Ihr eine Firma beauftragen die gravierenden Mängel (wie eben z.B. an der Elektrik in der Küche) zu beseitigen. Die Rechnung geht an die Vermieterin.

Und ansonsten, wirklich dem Mieterschutzbund beitreten :jaja:

:tröst:

Liebe Grüße
Jenni
 
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