Kathi
Dino
Hallo Ihr Lieben,
es geht um meine Nichte, 9 Jahre, 3. Klasse. Bei ihr wurde eine Rechenschwäche diagnostiziert. Nun geht es um eine Therapie. Diese kostet 180 Euro im Monat. Meine Schwester, Sozialpädagogin, alleinerziehend, bekommt keinen Unterhalt für meine Nichte (Vater zahlt nicht, Unterhaltsvorschuss gibt es nicht mehr, da dieser schon 6 Jahre lang bezahlt wurde) kann dies nicht oder nur sehr schwer finanzieren. Die Krankenkasse hat abgelehnt, weil dies ja keine Krankheit ist. Nun habe ich recherchiert und herausgefunden, dass man beim Jugendamt einen Antrag stellen kann, wenn man nachweisen kann, dass die Schule es nicht bringt, das Kind zu therapieren (die bringt es nicht, Aussage der Lehrerin (allerdings bevor die Diagnose gestellt wurde): auf die Schwierigkeiten meiner Nichte kann sie keine Rücksicht nehmen, es sind schließlich noch mehr Kinder in der Klasse ) und wenn es durch die Dyskalkulie zu einer seelischen Behinderung kommen kann .
Jetzt meine Frage: Hat das jemand von euch schon durch (auch evtl. im Zusammenhang mit LRS)? Und wenn ja: Wo habt ihr Gutachten eingeholt und was muss zwingend in diesen Gutachten stehen, damit das Jugendamt die Kosten oder zumindest einen Teil übernimmt? Wie kooperiert eure Schule?
Ich habe sicher noch mehr Fragen und bin für jeden Hinweis und Gedankenanstoß dankbar.
Lieben Gruß
Kathi
PS: Jetzt hab ich mich beim Thema verschrieben, es muss natürlich Dyskalkulie heißen.
es geht um meine Nichte, 9 Jahre, 3. Klasse. Bei ihr wurde eine Rechenschwäche diagnostiziert. Nun geht es um eine Therapie. Diese kostet 180 Euro im Monat. Meine Schwester, Sozialpädagogin, alleinerziehend, bekommt keinen Unterhalt für meine Nichte (Vater zahlt nicht, Unterhaltsvorschuss gibt es nicht mehr, da dieser schon 6 Jahre lang bezahlt wurde) kann dies nicht oder nur sehr schwer finanzieren. Die Krankenkasse hat abgelehnt, weil dies ja keine Krankheit ist. Nun habe ich recherchiert und herausgefunden, dass man beim Jugendamt einen Antrag stellen kann, wenn man nachweisen kann, dass die Schule es nicht bringt, das Kind zu therapieren (die bringt es nicht, Aussage der Lehrerin (allerdings bevor die Diagnose gestellt wurde): auf die Schwierigkeiten meiner Nichte kann sie keine Rücksicht nehmen, es sind schließlich noch mehr Kinder in der Klasse ) und wenn es durch die Dyskalkulie zu einer seelischen Behinderung kommen kann .
Jetzt meine Frage: Hat das jemand von euch schon durch (auch evtl. im Zusammenhang mit LRS)? Und wenn ja: Wo habt ihr Gutachten eingeholt und was muss zwingend in diesen Gutachten stehen, damit das Jugendamt die Kosten oder zumindest einen Teil übernimmt? Wie kooperiert eure Schule?
Ich habe sicher noch mehr Fragen und bin für jeden Hinweis und Gedankenanstoß dankbar.
Lieben Gruß
Kathi
PS: Jetzt hab ich mich beim Thema verschrieben, es muss natürlich Dyskalkulie heißen.