Jasi
Gehört zum Inventar
Ich schreib mal in Kurzform und Eckdaten worum es geht, denn Erklärungen würden wohl den Rahmen sprengen 
Also durch unseren Umzug wird Jason im Sommer ja nun den Kindergarten wechseln, und wir bekommen zukünftig keinen 45 Stdt. Platz mehr :ochne:
Heißt, ich kann nur noch halbe Tage arbeiten usw.....
Duch diese Situation erst wurde ich nun beim Amt darauf aufmerksam gemacht (als ich mir Zuschuss-Infos holte) das Jasons Vater seit der Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle zu wenig Unterhalt zahlt, quasi seit 2008.
Ehrlich gesagt bin ich von einer völlig anderen Berechnung ausgegangen, weshalb mir das auch nicht "aufgefallen" ist in dem Sinne. Habe es zwar mal angesprochen als ich von der Anpassung mal hörte aber G. meinte damals er sei so schon am Mindesteigenbedarf.....
Ok so weit.
Also er zahlt durchgehend seit Geburt von Jason 199 Euro.
(229 Euro damalige Tabelle abzgl. anteiligem Kindergeld )
Nettoverdienst damals ca. 1300 Euro.
Laut der SB heute habe ich aber bei sämtlichen Errechnungen von Ämtern, heißt in der Zeit auch wo ich arbeitslos war, und auch z.B. beim Wohngeld dann immer zu wenig GEld bezogen, da laut ihr sich halt nach der aktuellen Tabelle gerechnet wird.
Hinzu muß ich sagen, das G. zum Zeitpunkt der damaligen Berechnung noch schulden hatte, die meines Wissens nach aber mittlerweile auch nicht mehr bestehen.
Außerdem hatte er einen Jobwechsel und verdient gering mehr als vorher.
Nun, wie verhält sich das alles jetzt?
Ich will ja auch nicht das ein riesen Ärger entsteht, aber wir kommen seit Jahren nicht besonders klar, bekommen uns grad so über die Runden, Jason muß auf wirklich viel verzichten. Also ists ja auch nicht so als wenn wir was "zu verschenken" hätten.
Schwierig ists weil wir uns eigentlich gut verstehen, er zahlt regelmäßig.
Ich habe vor nun beim Jugendamt für Jason nun Beistandschaft zu beantragen, auch damit nicht ich der Bumann bin (wußte vorher leider auch nicht das es sowas gibt :ochne: )
Was würde dann denn passieren?
Müßte G. dann nachzahlen?
wichtig ist viell. auch noch das laut Urkunde er damals einer Berechnung nach Tabelle zugestimmt hat.
Hätte also er auf Erhöhungen selber achten müßen?

Also durch unseren Umzug wird Jason im Sommer ja nun den Kindergarten wechseln, und wir bekommen zukünftig keinen 45 Stdt. Platz mehr :ochne:
Heißt, ich kann nur noch halbe Tage arbeiten usw.....
Duch diese Situation erst wurde ich nun beim Amt darauf aufmerksam gemacht (als ich mir Zuschuss-Infos holte) das Jasons Vater seit der Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle zu wenig Unterhalt zahlt, quasi seit 2008.
Ehrlich gesagt bin ich von einer völlig anderen Berechnung ausgegangen, weshalb mir das auch nicht "aufgefallen" ist in dem Sinne. Habe es zwar mal angesprochen als ich von der Anpassung mal hörte aber G. meinte damals er sei so schon am Mindesteigenbedarf.....
Ok so weit.
Also er zahlt durchgehend seit Geburt von Jason 199 Euro.
(229 Euro damalige Tabelle abzgl. anteiligem Kindergeld )
Nettoverdienst damals ca. 1300 Euro.
Laut der SB heute habe ich aber bei sämtlichen Errechnungen von Ämtern, heißt in der Zeit auch wo ich arbeitslos war, und auch z.B. beim Wohngeld dann immer zu wenig GEld bezogen, da laut ihr sich halt nach der aktuellen Tabelle gerechnet wird.
Hinzu muß ich sagen, das G. zum Zeitpunkt der damaligen Berechnung noch schulden hatte, die meines Wissens nach aber mittlerweile auch nicht mehr bestehen.
Außerdem hatte er einen Jobwechsel und verdient gering mehr als vorher.
Nun, wie verhält sich das alles jetzt?
Ich will ja auch nicht das ein riesen Ärger entsteht, aber wir kommen seit Jahren nicht besonders klar, bekommen uns grad so über die Runden, Jason muß auf wirklich viel verzichten. Also ists ja auch nicht so als wenn wir was "zu verschenken" hätten.
Schwierig ists weil wir uns eigentlich gut verstehen, er zahlt regelmäßig.
Ich habe vor nun beim Jugendamt für Jason nun Beistandschaft zu beantragen, auch damit nicht ich der Bumann bin (wußte vorher leider auch nicht das es sowas gibt :ochne: )
Was würde dann denn passieren?
Müßte G. dann nachzahlen?
wichtig ist viell. auch noch das laut Urkunde er damals einer Berechnung nach Tabelle zugestimmt hat.
Hätte also er auf Erhöhungen selber achten müßen?