Kfz-Steuer Fälligkeit

Annette

Die Nette
:huhu:
Sagt mal, wo kann man denn nachlesen wann die Kfz-Steuer fällig ist? Ich hab das normalerweise auf Widervorlage für Mai abgespeichert, und das schon die letzten Jahre. Nun kam am 2.4. eine Mahnung, dass die Steuer am 30.3. fällig war.
Im Netz finde ich aber nix dazu oder ich bin einfach nur zu blind, auf dem Schreiben vom Zollamt letztes Jahr ist auch nix drauf.

Danke euch schon mal
und Grüße
Annette
 
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also bei mir wird die steuer glaub im juli fällig.das hängt glaube ich mit dem zulassungsdatum irgendwie zusammen.
 
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Ist bei uns auch so

Jedes Fahrzeug hat ne andere Fälligkeit, die mit dem Zulassungszeitpunkt zusammen hängt.
 
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Ja glaub ich auch. Meiner hat Erstzulassung im März und letztens hat es die Steuer abgebucht. Per Lastschrift - damit ich es nicht vergesse, zu überweisen :huhu:...
 
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Zugelassen wurde unser Auto damals im Juli, daher wundert mich die Mahnung. Bisher hab ich immer Ende Maik/Anfang Juni bezahlt und gut war. Will versuchen dort jemand zu erreichen, aber ist dauerbelegt. Ich seh die 11 Euro Mahngebühren nicht ein.
 
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Vielleicht ist das auch ein Fake? Hast Du mal geprüft ob es die gleiche Bankverbindung ist, wie in den vorherigen Jahren?
 
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Schau bitte auf Deinen letzten KFZ Steuerbescheid, da steht genau drauf, wann Deine KFZ Steuer fällig ist - das ist ganz individuell, bei mir steht zum Beispiel " spätestens am 24.03.2014 und künftig jährlich spätestens am 12.02." und in Klammern steht noch erstmals am 12.02.2015. Ich muss immer am 12.02. jedes Jahr zahlen, bzw. lasse ich das abbuchen.

Auf einem extra Blatt Namens allgemeine Hinweise, steht auch genau geregelt wie hoch der Säumniszuschlag ist, wenn Du spät bezahlst.

Gegen den Säumniszuschlag kannst Du nichts machen, wenn Du selber Schuld bist. Nicht Schuld bist Du, wenn Du zum Beispiel nachweisen kannst eine Einzugsermächtigung erteilt zu haben, welche die nicht genutzt haben.

Ich würde bezahlen und für die Zukunft Einzugsermächtigung erteilen.

Lg
Su
 
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