In Sachsen werden in der Zeit der Schließung keine Elternbeiträge für Kinderbetreuung erhoben.
"Wie das zuständige Kultusministerium am Nachmittag mitteilte, würden für den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege und Horten "keine Elternbeiträge erhoben". Bis zu einer gesetzlichen Regelung "werden die Städte und Gemeinden in die Vorfinanzierung gehen"."
LG Ina