AW: Der Schnuller-"Häkel&Strick-Stübchen"-Fred
hm, wenn ich mir z.B bei Ravelry eine Anleitung runterlade und dafür bezahle, dann zahle ich ja im prinzip den Entwurf, da hat jemand Arbeit reingesteckt und wird dafür bezahlt, das finde ich auch fair. Darum sollte man die Anleitungen dann nicht einfach weiterleiten, aaaaaaaaber bei dem Schaf habe ich jetzt jemanden gefunden der die Anleitung auf seiner Seite veröffentlicht. Klick
hier
Was ja ein Ausweg ist.
@Britt:
Wenn ihr im Handel Bücher erwerbt (oder sonstige kostenpflichtige Anleitungen), erwerbt ihr dadurch keine Rechte, das Urheberrecht bleibt weiterhin beim Autor.
...
Kopien oder Scans von Büchern dürfen nicht weitergegeben werden, es macht sich nicht nur der Kopierende strafbar, sondern auch jeder der solche Dateien empfängt, herunterlädt etc. Dies sollte grundsätzlich unterbleiben, daher darf auch nicht auf Seiten die solche Inhalte präsentieren verlinkt werden. Bitte denkt auch an die Autoren, die sehr viel Zeit und Mühe in ihre Bücher investiert haben, da sollte es selbstverständlich sein, dass man ihre Rechte daran respektiert.
Unstrittig und hier überhaupt nicht Gegenstand der Diskussion.
"... Ob die Anleitungen aus Büchern für Kurse verwendet werden dürfen, für sonstige gewerbliche Zwecke, oder der Verkauf der fertigen Stücke auf Märkten etc. ist meist in den Büchern angegeben, oder kann durch eine kurze Anfrage an den jeweiligen Verlag geklärt werden..."
Jetzt überspitz ich das Ganze mal.
Rembrandt schreibt ein Buch über Ölmalerei. Ab sofort darf niemand mehr Kurse in Ölmalerei geben, denn Rembrandt hat die Rechte an der "Anleitung zur Ölmalerei"?
Möbeltischler schützt sich die Herstellung eines schlichten Tisches, Platte, vier Beine, fertig. Niemand mehr darf einen solchen Tisch herstellen und verkaufen, weil Möbeltischler ab sofort die "Rechte an der Herstellung eines schlichten Tisches" hält?
Wenn Marions Kochbuch eine Bockwurst auf dem weißen Teller fotografiert, dann darf niemand mehr Fotos von weißen Bockwürsten auf Tellern machen?
Es wird zu Recht eine "Schöpfungshöhe" gefordert, eine geistige Leistung, die eben einmalig/kreativ/künstlerisch ist, und genau *diese* Leistung wird dann geschützt. Und zu genau dem gleichen Recht sind Arbeitsanleitungen eben nicht geschützt, weil, ich zitiere:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000101377
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.
Werke der Musik;
3.
pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.
Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7.
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
Und speziell für solche Dinge wie Handarbeiten (wobei ich da lieber nen Gesetzestext zitieren würde, wenn es denn einen *gäbe*): die "kleine Münze" bei Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_Münze
Die kleine Münze bestimmt die unterste Grenze urheberrechtlich schützbarer Werke. Das in Frage kommende Werk muss neben den Anforderungen an den Werkbegriff über ein ausreichendes Maß an schöpferischem Inhalt verfügen. Der Begriff „kleine Münze“ besagt lediglich, dass die Messlatte in Hinblick auf die Gestaltungshöhe niedrig angelegt sein kann. So sind auch einfache Werke durch das Urheberrecht schützbar, die über ein schwaches Maß an individueller, schöpferischer und gestalterischer Ausdruckskraft verfügen. Maßgeblich ist, dass eine schöpferisch wertvolle und daher schutzwürdige Errungenschaft erschaffen wurde (siehe auch hierzu: Schöpfungshöhe). Der Grad an notwendiger Ausdruckskraft wird bei den verschiedenen Werkarten in unterschiedlich starkem Maße eingefordert: So ist die Schutzuntergrenze bei Werken der Literatur höher angesetzt, wohingegen auf musikalischem Gebiet auch einfachste Melodien wie z. B. Jingles als kleine Münze schutzwürdig sein können.
Sie ist jedoch scharf von Durchschnittsgestaltungen, Alltäglichem, Banalem und reinen Handwerksleistungen abzugrenzen, die das notwendige Maß an schöpferischem Inhalt verfehlen, somit unterhalb der kleinen Münze anzusiedeln sind und urheberrechtlich folglich keinen Schutz für sich beanspruchen können. Zur Bestimmung der Untergrenze konnten sich keine klaren Richtlinien etablieren, nach denen bestimmt werden könnte, wann etwas noch als kleine Münze urheberrechtlich geschützt ist und wann der Status verfehlt und somit Jedermann das Werk in beliebiger Weise verwenden kann. Wo fängt Komponieren an, falls jemand eine Melodie pfeift? Dies macht stets eine Betrachtung im Einzelfall notwendig, woran sich auch die Rechtsprechung orientiert.
Bei angewandter Kunst wie zum Beispiel Gebrauchsgrafik oder Produktdesign findet der Schutz der kleinen Münze keine Anwendung. Das Bundesverfassungsgericht begründet dies mit der Möglichkeit des Geschmacksmusterschutzes für kunsthandwerkliche Arbeiten, welcher das Urheberrecht im unteren schützenswerten Bereich als lex specialis verdrängt.
Wer sich interessiert, kann gerne noch weiter googlen.
Also Zusammenfassung: Jeder kann ein Schaf stricken und erklären, wie man das macht. Ein Urheberrecht gegründet auf Schöpfungshöhe durchzusetzen, wird bei diesen Dingen nicht leicht sein.
Und mal unter uns Pastorentöchtern: nach den Strickmustern für die Socken wird ohne Urheberrechtsgedanken gefragt, beim Schaf gibt es plötzlich rechtliche Bedenken. Ein glatt rechts gestricktes Strickschlauch-Schaf ist also "schöpfungshöher" als ein clever ausgedachtes Zopf-Perl-Strickmuster???
Salat