Darf eine Lehrerin Einträge/Tadel verteilen für etwas was in der Freizeit passiert ?

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Carrrie

Folgende Situation:
Lisa hat nen ziemlich großen festen Freundeskreis, Jungen und Mädchen.
In Lisas Klasse ist ein Mädchen das möchte gern zur *Clique* dazugehören. Tut sie aber nicht. Jetzt versucht sie es mit kleinen linken Spielchen. Versucht die Freunde gegeneinander auszuspielen, spioniert ihnen nach etc.
Jetzt hat Lisa vor 14 Tagen nen Fehler gemacht, sie hat ne Zigarette geraucht. Das hat sie mir auch selber zu Hause erzählt, sie meinte war nur zum probieren, war nicht toll.
Gestern auf dem Schulhof hatte Lisa wohl einen Streit mit dem Mädel daraufhin ist das Mädchen zur Religionslehrerin gegangen und hat die Zigarette gepetzt. Lisa kam mit der Nachricht (mündlich) aus der Schule sie würde jetzt einen Eintrag bekommen...
Tja und heute war ein Eintrag im Hausaufgabenheft, ich soll mich am Diensttag zum Gespräch einfinden, betreffs Verwarnung von Lisa :bruddel:
Mal ehrlich das kanns doch nicht sein. Laut Lisa ist sie nicht mal gefragt worden ob das stimmt :-? Diese Lehrerin hat nicht mit ihr geredet nur ihr HH verlangt, das reingeschrieben und fertig.
Ok in dem Fall stimmts sogar, aber was bitte geht das die Schule an?
Es kann doch nicht sein das Lisa verwarnt wird für etwas, was sie in der Freizeit verbockt hat und mit der Schule nichts, aber auch gar nichts zu tun hat????
 
Solange das nicht auf dem Schulgelände oder in den angrenzenden Straßen war, glaub ich nich daß es die Schule was angeht.
Und außerhalb der Schulzeit also nachdem sie zuhause war und wieder weg ist, können die eh nichts, zumindest keinen EIntrag machen.

Mit dir drüber reden ok das würd ich noch einsehen aber keine Eintrag deswegen.
 
Offiziell weißt Du noch gar nicht, warum die Verwarnung ausgesprochen werden soll - oder? Da kannst Du die pädagogische Leerkraft schon entsprechend auflaufen lassen, denn die muss ja auf Dein Nachfragen Ort, Zeit usw. nennen. Wenn Du dann sagst, alles kalter Kaffee, außerhalb der Schule, vor Wochen geschehen, Tochter längst erzählt, wo liebe Frau Lehrerin ist das Problem, warum stehlen Sie mir die Zeit, dann ist Ruhe...
Andererseits kann man die Gelegenheit ja nutzen, um auf die Probleme der Mitschülerin hinzuweisen. Hier wäre doch pädagogischer Einsatz der Relilehrerin gefragt...

LG Ralf
 
:bissig: Ich freu mich fast schon drauf :nix:
Wollte nur mal wissen ob das rein rechtlich überhaupt möglich ist.
 
Hallo,

natürlich würde ich der Schule "ganz lieb, wie ich nu mal bin" (:bissig: ) die meinung geigen.Ich befürchte, das Lisa ja noch nicht mal die möglichkeit hatte das richtig aufzuklären.Aber das wirst du schon machen ;-) .Ach, wie gern würd ich zu diesem Zeitpunkt Mäuschen spielen....:nix:

Liebe Grüsse
Michaela
 
Na, du hast doch die Chance, das zu klären. Ich kenne mich mit Religionsunterricht nicht aus, aber gibt es nicht irgendeinen Satz in dieser "heiligen" Schrift zum Thema anschwärzen bzw. petzen? Da wärst Du ja an der richtigen Adresse. Aber nüchtern geht es sie nichts an und Sanktionen darf sie für Freizeit definitiv nicht erteilen.
 
Na das wäre ja noch schöner wenn es die Lehrer schon was angeht was die Kleinen in ihrer Freizeit verbocken,also ich würde die gute Lehrerin mal Fragen ob sie nichts anderes zu tun hat,ausser Kindern Verwahrnungen zu verpassen für Geschehenes aus der Freizeit,es ist doch schon echt super das dir deine Kleine es von selbst erzählt hat,und dann sowas,oh das wäre echt das richtige für mich.Aber ich denke Du wirst das schon richten,gib uns dochmal Bescheid wenn Du da warst!!!
 
Die würde ich erstmal anrufen was sie eigentlich von dir will. Für so einen Kokolores in die Schule rennen, obwohl man eine pflegebedürftige Schwiemum und einen 10 Wochen alten Säugling zu Hause hat? Man hat ja sonst nix zu tun.
 
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