Kennt ihr das, man bekommt eine Email und in Kopie stehen Unmengen fremder Empfängeradressen an die ebenfalls die Mail ging. Nun lese ich gerade, dass man sich damit im Extremfall sogar strafbar macht:
Also immer schön darauf achten wenn man Mails an unterschiedliche Empfänger schickt, diese Adressen in das Feld BCC zu schreiben und nicht in die Empfängerzeile oder das CC Feld benutzen. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Übrigens steht CC für Carbon Copy also das Kohlepapier, dass man früher zwischen die Papierbögen gelegt hat um eine Kopie zu erhalten. BCC steht für Blind Carbon Copy also für eine (für die Anderen) unsichtbaren Kopie.
Sonnige Grüße
Mischa
(Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht vom 28.06.201
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat gegen eine Mitarbeiterin eines Unternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie mit einem offenen E-Mail-Verteiler personenbezogene E-Mail-Adressen einem großen Empfängerkreis übermittelt hat.
Eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens hat an Kunden eine E-Mail verschickt, die ausgedruckt zehn Seiten umfasst, wobei neuneinhalb Seiten die E-Mail-Adressen ausmachen und eine halbe Seite die Information beinhaltete, dass man sich zeitnah um die Anliegen der Kunden kümmern werde.
E-Mail-Adressen, die sich in erheblichem Umfang aus Vornamen und Nachnamen zusammensetzen, sind als personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts anzusehen. Diese personenbezogenen Daten dürfen an Dritte nur dann übermittelt werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage gegeben ist. Beide Voraussetzungen lagen hier nicht vor. Die Verwendung dieses offenen E-Mail-Verteilers (Eintragung der EMail- Adressen in das “AN-Feld“) stellte damit einen Datenschutzverstoß dar, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Im Hinblick auf die erhebliche Anzahl der E-Mail-Adressen hat es das BayLDA in diesem Fall nicht mehr bei einer (folgenlosen) Feststellung der datenschutzrechtlichen Unzulässigkeit belassen, sondern ein Bußgeld verhängt.
Quelle: http://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/p_archiv/2013/pm004.html
Also immer schön darauf achten wenn man Mails an unterschiedliche Empfänger schickt, diese Adressen in das Feld BCC zu schreiben und nicht in die Empfängerzeile oder das CC Feld benutzen. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Übrigens steht CC für Carbon Copy also das Kohlepapier, dass man früher zwischen die Papierbögen gelegt hat um eine Kopie zu erhalten. BCC steht für Blind Carbon Copy also für eine (für die Anderen) unsichtbaren Kopie.
Sonnige Grüße
Mischa
Zuletzt bearbeitet: