Anzeige gegen Unbekannt? Profis vor bitte

Brini

ohne Ende verliebt
Hallo zusammen,

hab da ne Frage.

Wir haben ein Wohnmobil, welches wir über Winter unter einem Dach stehen haben. Der Kollege vermietet ein Haus in welchem eine alleinerziehende Mutter mit ihren 3 (4?) Kindern lebt. An diesem Haus ist dieses Dach und da drunter steht also unser Womo.

Nun steht es da seit etwa 5 Wochen und geht kaputt dank den Kinder! :bruddel:

1. Splinte von der Markise wurden rausgerissen
um überhaupt an diese dran zu kommen, wurde das Verdeck von der Dachleiter entfernt! Wir haben kein gänzlich begehbares Dach, sondern nur an gewissen Stellen.
Natürlich wurde darauf nicht geachtet, sondern es wurde ein Dachfenster eingetreten welches nun hinüber ist.

Dazu wurde ein Blinker abgerissen...

Es kommt jede Woche was neues dazu.

Stephan hat nun mit dem Kolleg ausgemacht, dass er ein Tor hinmachen darf. Heute hat Stephan mit diesem angefange und traf auch die Mutter mit ihrem Kids.

Er sprach sie darauf an und diese meinte, NATÜRLICH seien das nicht ihre Kinder gewesen!
Der Sohn wollte die Mutter unterstützen und plauderte aus, dass AUCH Dieser und jener dabei war!!!

Stephan: AUCH heisst also, DU warst auch dran?!

Da hielt die Mutter ihrem Sohn den Mund zu :umfall:


Aus der Nachbarschaft wissen wir, dass von diesen Kinder schon dieverse Fenster kaputt geschlagen wurden, jedoch nie etwas unternommen wurde weil es natürlich abgestritten wird.

Haben wir eine Chance wenn wir Anzeige gegen Unbekannt machen?!

Ich weiss jetzt nicht, ob Stephan sich die Namen germerkt hat, vielleicht könnten wir auch über die beteiligen Schulfreunde zum Ergebniss kommen? Oder müssen wir nun auf den Kosten sitzen (da die Kids vermutlich auf dem ganzen Dach gewandert sind, wird es wohl kaum mehr dicht sein!) und diese abschreiben unter "dumm gelaufen"?

Würde mich unheimlich freuen wenn ihr mir mal ein paar Tips hättet!

Grüssle sabrina, stinkesauer
 
AW: Anzeige gegen Unbekannt? Profis vor bitte

Also anzeige wegen unbekannt könnt ihr auf jedenfall tun. Ich würde es auch unbedingt machen!!!

Was ihr auch sagen müst/solt, dass der junge sich verblappert hat somit könnte die Polizei, wenigstens den jungen mal befragen, dass wird halt dan unter aufsicht der Eltern passieren.

Eine Anzeige wegen unbekant müsst ihr auch machen, damit ihr von EURER Haftpflicht versicher was bekommt, wenn man niemanden findet.
Somit habt ihr zwar für den selbstbehalt selber aufzukommen aber alles andere wird nach begutachten und offerten unterbreitung einer garage bezahlt.

Wie geschrieben Anzeige ist pflicht und könnte euch unter umständen den selbstbehalt herausschlagen. Also, dass ALLES vom verursacher übernommen werden muss. Wen auch die Polizei aus der Vernehmung was heraus hört.

Ich könnt ja auch den jungen mal selber darauf ansprechen.
Evtl. solte einer von euch alles aufzeichnen. Handy, Mikro, Film.

lg
 
AW: Anzeige gegen Unbekannt? Profis vor bitte

Stellt IN JEDEM FAll eine Anzeige gegen Unbekannt.

Wie sieht es denn versicherungstechnisch bei Euch aus? Wie ist das Wohnmobil versichert?

Wenn ihr dann zur zuständigen Polizeidienststelle geht, und die Anzeige stellt, wird man Euch fragen, ob ihr einen Tatverdächtigen habt, bzw. jemanden quasi bei der Zerstörung gesehen habt.

Ich denke, Gespräche oder Anschuldigungen gegen die Frau bzw. die Kinder werden eher ins Leere gehen.
 
AW: Anzeige gegen Unbekannt? Profis vor bitte

Ich denke, Gespräche oder Anschuldigungen gegen die Frau bzw. die Kinder werden eher ins Leere gehen.

Anschuldigung in dem Sinn, sind es gar nicht mehr. Weil das Kind hat sich versprochen und hat es somit zugegeben!!!!
Das soll die Polizei vor Ort mit dem Kind selber abklären....

Dies muss man Ausdrücklich bei der Polizei betonen, dass das Kind sich versprochen hat!!!

lg
 
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Anzeige erstatten, den Sachverhalt darlegen und auch gleich sagen, was der Junge geäußert hat.

Inwieweit der Schaden dann von dem Verursacher gezahlt wird/werden muß, ist allerdings eher ein Privatrechtliches Problem.
Aber an die Verursacher kommt man eben meist nur über eine Anzeige, gerade wenn die Mutter so uneinsichtig ist.
 
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Ich würde auch zur Polizei gehen und es dort so vortragen, wie du es jetzt hier getan hast.
Die Polizei wird dir dann schon sagen, gegen wen du Anzeige erstatten kannst und wie deine Chancen dabei stehen.
Eine Anzeige gegen Unbekannt bringt dir nicht viel, denn die wird nach 4 oder 6 Wochen eingestellt, wenn kein Schuldiger gefunden wird. Und da du Anzeige gegen >Unbekannt< stellst, gibt es auch niemanden, nach dem man suchen kann!
Ihr solltet, wenn ihr Anzeige erstattet, schon vortragen, dass die Kinder da ständig dran sind und er es ja auch eigentlich schon eingestanden hat.
 
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Ich würde auch zur Polizei gehen und es dort so vortragen, wie du es jetzt hier getan hast.
Die Polizei wird dir dann schon sagen, gegen wen du Anzeige erstatten kannst und wie deine Chancen dabei stehen.
Eine Anzeige gegen Unbekannt bringt dir nicht viel, denn die wird nach 4 oder 6 Wochen eingestellt, wenn kein Schuldiger gefunden wird. Und da du Anzeige gegen >Unbekannt< stellst, gibt es auch niemanden, nach dem man suchen kann!
Ihr solltet, wenn ihr Anzeige erstattet, schon vortragen, dass die Kinder da ständig dran sind und er es ja auch eigentlich schon eingestanden hat.

Um genau zu sein, werden die meisten Anzeigen nur aus dem Grund erstattet, weil die Versicherungen nur zahlen wenn vorgelegt wird, dass eine Anzeige gemacht wurde.

In diesem Fall denke ich können die Täter ermittelt werden. Direkt in die Anzeige würde ich die Kinder noch nicht aufnehmen, allerdings bis alle ermittlungen abgeschlossen sind in einem gesonderten Vermerk mitaufführen.

Sind die Täter noch keine 14 Jahre alt, wird eh nicht viel passieren.
Nur wenn die Taten den unter 14 Jährigen zugeordnet werden können, kann man versuchen, über die Eltern an sein Geld zu kommen.

Meist hilft einem dass aber auch nicht viel, wenn a) die Eltern kein Geld und b) keine Haftpflicht haben, dann nämlich bleibt man auch auf seinem Schaden sitzen.
Und es hilft einem auch keine Privatklage, denn wo nichts ist, kann man auch nichts holen.

Ist zwar traurig, aber leider wahr.
Und ich muß immer wieder feststelle, dass es ganz viele gibt die noch nicht mal eine private Haftpflichtversicherung haben. :entsetzt:
 
AW: Anzeige gegen Unbekannt? Profis vor bitte

So jetzt senfe ich auch noch mal...

Die Anzeige muß in diesem Fall erstmal gegen unbekannt laufen, in dem Sachverhalt, der dazu geschrieben wird, werden die Namen der Kinder und der Eltern dann erwähnt. Daraufhin wird ermittelt, die Beschuldigten können von dem Sachbearbeiter in der Anzeige immer noch nachgetragen werden.

Man kann ja auch vermeintlich Unschuldige treffen, wenn man diese direkt als Beschuldigte in der Anzeige aufführen würde. Das wäre schon fatal. Es gibt in diesem Fall eben niemand, der die Tat GESEHEN hat, daher sind alles Spekulationen.

Erklärung:Auch wenn der Junge "sich verplappert hat" , er hat lediglich gesagt:" Der und der war auch dabei "....er hätte die Tat theoretisch ja auch nur sehen können, und hat daher so etwas geäußert. Das beweist noch lange nicht das er selber dabei war. Mein Gott wie kompliziert :cool:

Trotzdem würde ich sagen, eure Chancen stehen ganz gut! Die Frage ist, ob die Mutter Geld für den Schadenersatz aufbringen kann !!
 
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