4,40 Euro für eine Rückbuchung?!

Irrlicht

Lichtlein
Hallo zusammen,

mein Hausverwalter verlangt für eine Rückbuchung einer Monatsmiete eine Gebühr von 4,40 Euro (!). Hintergrund: Die Miete war doppelt abgebucht worden, weil ich meinen Dauerauftrag nicht gelöscht hatte und der Verwalter die Miete seinerseits eingezogen hatte. Dieser seiner Abbuchung hatte ich dann natürlich widersprochen. Nun fühlt er sich im Recht, weil die Abbuchung angekündigt wurde. Und ich soll für meine Rückbuchung 4,40 Euro zahlen. Mich ärgert das, weil ich das irgendwie kleinkariert finde. Natürlich will ich mich deshalb nicht streiten, aber ist das wirklich gang und gäbe?

LG, Annie o_O
 
Leider ja. Passiert immer öfter. Du hast es zurückgeholt und dann will er seine Kosten erstattet haben.
 
Das ist von Bank zu Bank verschieden. Habe wegen eines Bankfehlers schon 6,00 € Rückbuchung bezahlt. :umfall:
 
Wenn ich Dich recht verstanden hab, dann war es Dein Fehler, den DA nicht gekündigt zu haben....
Und Du hast ihn nicht um Rücküberweisung gebeten oder Verrechnung, sondern das Geld, das er mit Deiner Zustimmung eingezogen hat, zurückholen lassen. Dadurch sind ihm Kosten entstanden....

Soweit alles richtig?

Dann finde ich, ist es Deine Pflicht, ihm die Kosten zu erstatten! ;-)
 
Ja, so ist es richtig, Meike. Ich bin aber darüber gestolpert, dass das so teuer ist :umfall:
Er hat inzwischen geantwortet: 1,90 Euro nimmt meine Bank und dann noch mal 2,50 Euro seine :ochne: . Ich bezahle das natürlich, hab ja geschrieben, dass ich mich darüber nicht streiten wilkl, aber ich finde die Summe dafür hoch.
Weiß ein/e Banker/in hier, wie sich das errechnet? Würde mich echt mal interessieren.
 
Ich arbeite nicht im Zahlungsverkehr, aber das könnte dir helfen:

Zwischen den Banken regelt das Lastschriftabkommen die Höhe der Gebühren und gegenüber dem Einreicher der Lastschrift regelt das Preis- und Leistungsverzeichnis seiner Bank die Höhe der Gebühr. Dabei ist es nicht gestattet den Mehraufwand, der durch die Lastschrift entstanden ist, in Rechnung zu stellen. Lediglich die Bankgebühren dürfen an den Verursacher weitergegeben werden.

Mit Einführung der neuen Sepa-Regelungen änderten die Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und können dabei auch wieder Gebühren für Rücklastschriften festlegen.
Bevor es Sepa gab, hatte der BGH die Gebührenbelastung verboten (also die, die dir entstanden sind).

LG
Heike
 
" Der Zahlungsempfänger ist freilich bestrebt, die ihm durch das Fehlschlagen einer Lastschrift entstehenden Kosten als Schadensersatz vom Zahlungspflichtigen erstattet zu bekommen. Soweit es sich um Kosten für solche Lastschriften handelt, deren Fehlschlagen der Zahlungspflichtige verschuldet hat, ist gegen dieses Ansinnen im Grundsatz auch nichts einzuwenden. Ein Zahlungspflichtiger, der den Zahlungsempfänger beauftragt, fällige Beträge im Lastschriftverfahren von seinem Konto einzuziehen, verletzt seine vertraglichen Pflichten, wenn er einen erfolgreichen Lastschrifteinzug etwa durch eine nicht ausreichende Kontodeckung oder eine grundlose Stornierung der Lastschrift vereitelt. Es entspricht der gesetzlichen Regelung des § 280 Abs. 1 BGB, das jemand, der seine vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt, der anderen Vertragspartei für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Nach § 280 BGB kann der Zahlungsempfänger freilich nur den im Einzelfall tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt verlangen, dessen Höhe er im Streitfall nachweisen muss." Rücklastschriftgebüren

Also Bankgebühren trägst du, denn der Vermieter DURFTE einziehen - dass du den DA verpaddelt hast, ist nicht seine Schuld.
Die 2,50 wären als Schadensersatz vom Vermieter zu beweisen - sind sie aber Verzugsgebühren, die in den AGB stehen, sind sie völlig rechtens.

Salat
 
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