Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Auszubildender, im Haushalt mindestens eines Elternteils lebend.
Anrechnung der Ausbildungsvergütung abzüglich 90,- Euro für ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen(Fahrkosten, Bücher usw.)*. Eigenes Einkommen des volljährigen Kindes wird, bereinigt um eventuelle Aufwendungen, in vollem Umfang auf den Bedarf abgerechnet. Zu den Einkünften des Kindes gehören auch BAföG-Darlehen und Ausbildungsbeihilfen, hier aber ohne Berücksichtigung der 90,- Euro Aufwendungen. Abweichungen der einzelnen OLG`s sind zu berücksichtigen.
Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 640,- Euro (OLG-abhängig).
Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet!!!
BGH Urteil vom 26.10.2005