Unterhalt für volljährigen Azubi?

Reni

die heisse Ohren macht
Hallo,

meine Große ist ja volljähriger Azubi. Hat sie Anspruch auf Unterhaltszahlungen von ihrem Vater? Der hat seit vielen Jahren nicht mehr gezahlt, arbeitet aber.

fragend Reni :huhu:
 
AW: Unterhalt für volljährigen Azubi?

Auszubildender, im Haushalt mindestens eines Elternteils lebend.
Anrechnung der Ausbildungsvergütung abzüglich 90,- Euro für ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen(Fahrkosten, Bücher usw.)*. Eigenes Einkommen des volljährigen Kindes wird, bereinigt um eventuelle Aufwendungen, in vollem Umfang auf den Bedarf abgerechnet. Zu den Einkünften des Kindes gehören auch BAföG-Darlehen und Ausbildungsbeihilfen, hier aber ohne Berücksichtigung der 90,- Euro Aufwendungen. Abweichungen der einzelnen OLG`s sind zu berücksichtigen.

Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 640,- Euro (OLG-abhängig).

Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet!!!
BGH Urteil vom 26.10.2005


hier noch ein Auszug davon
 
AW: Unterhalt für volljährigen Azubi?

Danke du Liebe, aber leider macht er die Seite nicht auf.

:winke:
 
AW: Unterhalt für volljährigen Azubi?

Ich habs gefunden inklusive Düsseldorfer Tabelle mit Stand vom 1.1.2009 und demnach stehen ihr 432€ zu.
Danke Nadja :winke:
 
AW: Unterhalt für volljährigen Azubi?

Sie hat mich das heute gefragt weil er ja immer noch darauf besteht und dementsprechend Druck macht, das sie ihre "Schulden" aus ihrer Rostock-Zeit bei ihm zurückzahlt. :bruddel:
 
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