Frau Anschela
OmmaNuckHasiAnschela

wir haben für unsere jetzige Wohnung die Mietkaution per Sparbuch hinterlegt, welches zu Gunsten des Vermieters gesperrt ist.
Nun weiß ich, dass der Vermieter zur Prüfung seiner Ansprüche die Kaution bis zu einem halben Jahr einbehalten darf. (wovon unser Vermieter sicher auch regen Gebrauch machen wird)

Ich weiß aber auch, dass der Vermieter - wenn die Wohnung z.B. keine Mängel hatte und es nur noch um die reine NK-Abrechnung geht - nicht den gesamten Betrag behalten darf, wenn zu erwarten ist, dass seine vermutliche Forderung nur einen Bruchteil der Kaution betragen wird.
Was ich nicht weiß ist, wie kann man das denn mit dem gesperrten Sparbuch handhaben? Kann er das auch teilweise wieder freigeben?
Liebe Grüße
Angela