beim Mieterbund erreich ich schon wieder mal keinen

*nerv*
Vielleicht weiß ja jemand von euch Bescheid.
Meine Fragen:
1. Wenn ich die Wohnung zum 30.6. kündige, kann ich dann "verlangen", dass der Übergabetermin auch am 30.6. ist oder ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man die Wohnung soundsoviel Tage vor Mietende übergeben muss?
Genau genommen müsste dann die Übergabe 0:00 am 30.6. erfolgen
, macht aber natürlich keiner. Im Normalfall dann am darauffolgenden Werktag (vormittags), aber das ist ja sicherlich auch alles einvernehmlich regelbar. Wenn der Tag nicht gerade ein Sonntag oder Feiertag ist, würde ich schon darauf pochen, aber ich glaube, "verlangen" kann man es nicht wirklich.
2. Inwieweit ist eine mündliche Zusage zum Mietvertragabschluss bindend? Unsere neue Vermieterin sagte wörtlich: Sie können Ihre jetztige Wohnung schon einmal kündigen, ich melde mich die Tage wegen des schriftlichen Mietvertrages, sie können sich 100% darauf verlassen, dass er zu Stande kommt.
Wie war das mit der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit - Schriftform?
Ich hab da so viel Mist erlebt, dass ich (gilt aber nur für mich persönlich) nix mehr ohne schriftl. Bestätigung mache. Sicherlich ist durch die Abgabe beiderseitiger Willenserklärungen ein Vertrag zustande gekommen, aber im Falle der Beweislast sieht es dann doof aus, wenn es ganz blöde läuft. Kann die künftige Vermieterin dir nicht ein kurzes Bestätigungsschreiben aushändigen? Damit du auf der sicheren Seite bist? Ist auch blöd, nä? Ich bin ja ein gebranntes Kind *seufz*.
Ich denke schon, dass sie es auch so meint. Aber "traue, schaue, wem" Wir haben jetzt noch nicht gekündigt aber die Zeit läuft natürlich. Inwieweit zählt ihre Zusage irgendwas?
Liebe Grüße
Angela