sonnenblume
Schlumpfine
Fortsetzung dieses Threads:
http://www.schnullerfamilie.de/ratg...ertnerverein-will-straeucher-rausreissen.html
1. Vor ca. 4 Wochen wurde in einem Arbeitseinsatz (angeordnet durch den Vorstand) eine Holzstützmauer, die wir 50 cm vom Grundstückszaun des Gartenvereins angebracht hatten, gegen unser Einverständnis um weitere 50 cm versetzt. Der Vorstand besteht in diesem Fall immer noch auf die (ungültige) Einhaltung der 1 Meter Regelung.
Bei diesem Arbeitseinsatz wurden Erdbeersträucher niedergetrampelt und alle Begrenzungspfosten, die wir im Abstand von 50 cm vom Geländezaun angebracht hatten, aus der Erde gerissen.
Zur Vorgeschichte:
Wir haben vor ca. 1 1/2 Jahren unser Gartenhäuschen vergrößert.
Da wir den für die Bodenplatte abgetragenen Mutterboden nicht wegwerfen wollten, haben wir die Erde auf einen Hügel zusammengetragen.
Lt. Gartenverordnung müssen Erdhügel durch eine Stützmauer gesichert werden, damit Wind und Wetter diese Erde nicht wegtragen.
Wir haben daraufhin Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Flurbeschädigung erstattet.
Es war uns natürlich klar, dass wir eine Rechnung über diesen Arbeitseinsatz erhalten würden.
Da wir aber eine Anzeige laufen haben, können wir diese Rechnung nicht bezahlen. Mit der Bezahlung würden wir rechtlich gesehen den erfolgten Arbeitseinsatz akzeptieren.
Gestern lag die erste Mahnung im Briefkasten.
2. Wir haben in unserem Garten drei Bienenvölker meines Vaters untergebracht. Anfang dieser Woche stellten wir fest, dass sehr viele tote Bienen in der Nähe der Bienenkästen lagen, am Mittwoch wurde der Grünsteifen entlang des Geländezaunes braun.
Ein anderes Vereinsmitglied berichtete auf Nachfrage, dass ein Mitglied den Grünstreifen mit einem Pestizid besprüht hat.
Mein Vater hat heute die Völker kontrolliert und musste dabei feststellen, dass über die Hälfte der Bienen (pro Volk!) inzwischen verendet ist.
Ob noch mehr Bienen eingehen, bleibt abzuwarten.
Wenn ja, sind die Völker nicht mehr stark genug, um den kommenden Winter zu überstehen. :ochne:
Lt. Bienenschutzverordnung muss beim Ausbringen von bienengiftigen Pestiziden ein Abstand von 60 Metern um die Bienenbeuten eingehalten werden und der Imker muss seine ausdrückliche Zustimmung geben. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, muss der Imker mind. 48 Stunden vor Ausbringung unterrichtet werden.
Für uns bedeutet das nicht nur, dass wir die nächste Anzeige schalten müssen (Mißachtung des Bienenschutzgesetzes, Schadensersatzforderungen wegen toter Bienenvölker und Ernteausfall), sondern wieder neuen Ärger.
Vielleicht kann mir noch jemand einen Tipp geben, wie ich die Nichtbezahlung der Rechnung für den Arbeitseinsatzes formulieren kann.
Ich stelle mich bei solchen Dingen mit unter etwas unbeholfen an :oops:.
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