sonnenblume
Schlumpfine
Hallo!
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?!
Wir sind seit 7 Jahren Mitglied in einem Kleingartenverein und besitzen in der Gartenanlage ein eigenes Grundstück.
Um unser Grundstück herum haben wir verschiedene Sträucher gepflanzt. Ein paar Sträucher sind - wenn man gaaaanz genau nachmißt - nicht exakt 1 Meter von der Außengrenze der Gesamtanlage gepflanzt.
Nun ist es so, dass ein Vorstandswechsel stattgefunden hat und der neue Vorstand alle gepflanzten Bäume und Sträucher millimetergenau nachgemessen hat und nun unter anderm auch uns schriftlich aufgefordert, alle Sträucher, die näher als 1 Meter an der Grenze stehen, zu entfernen.
Anderenfalls wird er veranlassen, dass diese Sträucher in einem Arbeitseinsatz von anderen Vereinsmitgliedern entfernt werden.
Darf der Vorstand unsere Sträucher gegen unser Einverständnis von UNSEREM Grundstück einfach so entfernen?
Ich würde eine derart radikale Vorgehensweise als Sachbeschädigung bezeichnen!
Können wir uns vielleicht auch auf Gewohnheits- oder Duldungsrecht berufen? Immerhin stehen die Sträucher nun seit 7 Jahren am gleichen Platz und es war bisher nie Thema gewesen, dass sie nicht exakt 1 Meter von der Gesamtgrenze wegstehen!
Ich habe bereits Mister G befragt, allerdings nicht wirklich was brauchbares gefunden.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?!
Wir sind seit 7 Jahren Mitglied in einem Kleingartenverein und besitzen in der Gartenanlage ein eigenes Grundstück.
Um unser Grundstück herum haben wir verschiedene Sträucher gepflanzt. Ein paar Sträucher sind - wenn man gaaaanz genau nachmißt - nicht exakt 1 Meter von der Außengrenze der Gesamtanlage gepflanzt.
Nun ist es so, dass ein Vorstandswechsel stattgefunden hat und der neue Vorstand alle gepflanzten Bäume und Sträucher millimetergenau nachgemessen hat und nun unter anderm auch uns schriftlich aufgefordert, alle Sträucher, die näher als 1 Meter an der Grenze stehen, zu entfernen.
Anderenfalls wird er veranlassen, dass diese Sträucher in einem Arbeitseinsatz von anderen Vereinsmitgliedern entfernt werden.
Darf der Vorstand unsere Sträucher gegen unser Einverständnis von UNSEREM Grundstück einfach so entfernen?
Ich würde eine derart radikale Vorgehensweise als Sachbeschädigung bezeichnen!
Können wir uns vielleicht auch auf Gewohnheits- oder Duldungsrecht berufen? Immerhin stehen die Sträucher nun seit 7 Jahren am gleichen Platz und es war bisher nie Thema gewesen, dass sie nicht exakt 1 Meter von der Gesamtgrenze wegstehen!
Ich habe bereits Mister G befragt, allerdings nicht wirklich was brauchbares gefunden.